Burgergrill Fehde mit Peter Pane: Hans im (Re...

Der Rechtsstreit zwischen Hans im Glück und Peter Pane währt nun schon seit dem Jahr 2015. Nun hat das Landgericht Frankfurt Hans im Glück einen Teilerfolg beschert.

Peter Pane hatte im November des vergangenen Jahres auf verschiedenen Presseportalen veröffentlicht, dass die "Kündigung von Hans im Glück unwirksam" und dies als "Rückschlag für Hans im Glück im Rechtstreit mit Peter Pane" zu werten sei. Dagegen ging Hans im Glück gerichtlich vor und erhielt nun Recht. Peter Pane argumentierte, dass sich das Gericht in München in dem dort anhängigen Prozess um Schadensersatz mündlich ebenso geäußert hätte. 

In dem dem Wirtschaft-Fachmagazin foodservice vorliegenden Urteil widerspricht das Gericht dieser Aussage, untersagt die weitere Verbreitung und droht Peter Pane "für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die ausgesprochene Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € an."

Der ursprüngliche Rechtsstreit um die jeweiligen Schadensersatzansprüche ist unter dem AZ 33O5150/16 noch weiter beim Landgericht in München anhängig.
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